Versicherungsrecht

Ein Versicherungsgeschäft liegt vor, wenn gegen Entgelt (Prämien) für den Fall eines bestimmten (i.d.R. ungewissen) Ereignisses bestimmte (Sach-, Geld oder Dienst-) Leistungen versprochen werden. Die Schweiz hat die weltweit zweithöchste Versicherungsdichte (Prämienaufkommen pro Einwohner). Der Markt ist sowohl im Bereich der Sozial- als auch der Privatversicherungen stark reglementiert und untersteht der Bundesaufsicht. Die Versicherungsbranche gehört zu den zehn bedeutendsten Industrien in unserem Land, und stellt mit der «Zürich» auch weltweit die No. 5.

Angesichts der historisch grossen Bedeutung dieser Branche erstaunt es nicht, dass bei Rechtsstreitigkeiten unter Privaten häufig auch Versicherungsgesellschaften in der einen oder anderen Form beteiligt sind, sei es als Rechtsschutz-, Schaden- oder Haftpflicht-Versicherer, sei es als Sozial- oder privater Krankentaggeldversicherer. Ob sie im Falle eines Schadens, bei Eintritt von Arbeitslosigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen in den Genuss von Versicherungsleistungen gelangen, hängt massgeblich von den gesetzlichen Rahmenbedingungen, ihrer Police (Deckung) und den zugehörigen AGBs ab. Darüber hinaus beeinflusst aber auch Ihr Verhalten vor, während und nach einem Schadenfall massgeblich Ihren Entschädigungsanspruch, bzw. die Höhe der Versicherungsleistungen. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte und Pflichten im Schadenfall. Wir sind für Sie da.